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    Neuerung Glasrichtlinien SIGAB002

    Die Richtlinien befassen sich mit dem Einsatz von Glas in und an Bauten
    (öffentliches als auch privates Einsatzgebiet).
    Sie ergänzen die geltenden Gesetze aufgrund des Bauproduktengesetzes und des Produktehaftpflichtgesetzes.
    Neben den Richtlinien bezüglich Absturzsicherung definieren die neuen Richtlinien insbesondere die Verwendung von Sicherheitsglas bezüglich dem Personenschutz.
    In den folgenden Punkten erklären wir die wesentlichen Punkte in Zusammenhang
    mit dem Einsatz von Glas in der Form von Isolierverglasungen bei Fenstern.
    Einbausituationen
    F: grob brechendes Glas (Floatglas, Gussglas, TVG)
    S: Sicherheitsglas (ESG oder VSG)
    V: Verbundssicherheitsglas (VSG)
    Definition Absturzsituation gemäss Norm SIA 358
    Wichtige Hinweise / Bemerkungen
    Die Richtlinien gelten ab dem 1.1.2018 als verbindlich.
    Dies bedeutet, dass alle Fenster welche ab dem 1.1.2018 ausgeliefert werden, diesen Richtlinien entsprechen müssen.
    Grundsätzlich ist es Aufgabe des Bauherrn / Architekten die neuen Richtlinien einzufordern.
    Der Lieferant bzw. die Montagefirma ist jedoch verpflichtet, auf den Sachverhalt aufmerksam zu machen (Hinweispflicht).
    Da es sich um eine Richtlinie bezüglich Personenschutz handelt, besteht keine Möglichkeit diese mittels Nutzungsvereinbarung zu umgehen.
    Detaillierte Informationen finden Sie auch im offiziellen oder auf der .